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Mit dem Erlaß des Präsidenten der Republik vom 13. Januar 1972 wird die DOC-Bezeichnnug
Diese ursprüngliche Verordnung wird 1982 und 1990 nochmals modifiziert. Die letzte grundlegende Veränderung erfährt die Weinanbauverrirdnung der DOC-Bezeichnung "Colli del Trasimeno" zu "Colli del Tnsimeno" oder "Trasimeno" mit dem Erlaß vom 7. Januar 1998. Der Leitfaden der neuen Verordnung zielt durch eine erhöhte Anzahl von Reben pro Hektar Anbaufläche und eine Ertragsbeschrinkung pro Rebstock auf eine Qualitätsfoiwhung der angebauten Trauben. |
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Der Anbau, die Reifung und die Flaschenabfüllung müssen im Anbaugebiet selbst erfolgen. Ferner ist die Flaschenabfüllung im gesamten Gebiet der Provinz Perugia erlaubt, sofern es sich um Betriebe handelt, die diese Tätigkeit bereits vor Veröffentlichung der neuen Verordnung im Gesetzblatt ausübten. Auf den Etiketten sind spezielle geografische Hinweise (Landschaften-, Gebiets- und Ortsbezeichnungen) unter der Bedingung gestattet, daß die Trauben, aus denen der so bezeichnete Wein gekeltert wird, auch tatsächlich aus diesem Gebiet stammen. |
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